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Benutzungsordnung: Niederstetten

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Buch lesen
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Aufgeschlagenes Buch mit Brille darauf
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Hauptbereich

Benutzungsordnung

Auszug aus der Benutzungs-/Gebührenordnung 31.01.2001

Allgemeines

  1. Die Mediothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt  Niederstetten. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Kommunikation und Freizeitgestaltung.
  2. Die Mediothek im KULT steht allen Einwohnern der Stadt und auswärtigen Besuchern zur Benutzung offen.
  3. Die Öffungszeiten werden wie folgt festgelegt:

         Regelöffnungszeiten:

         Montag            16.30 - 19.30 Uhr
          Mittwoch          10.00 - 11.30 Uhr
          Donnerstag      10.00 - 11.30 Uhr  und  15.00 - 17.30 Uhr
          Freitag            15.00 - 17.30 Uhr

          In den Ferien bleibt die Mediothek Donnerstags geschlossen.

          Die Stadtverwaltung ist berechtigt, die Öffnungszeiten bei Bedarf zu ändern.

 

Anmeldung

Jeder Leser hat beim 1. Besuch eine Anmeldekarte auszufüllen und zu unterschreiben. Ggf. ist die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises erforderlich. Bei Kindern bis zu 13 Jahren geschieht dies durch ein Elternteil.

Der Leseausweis ist bei der Ausleihe vorzulegen.

Anschriftenänderungen sind mitzuteilen. Mit der Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. der gesetzliche Vertreter diese Benutzungsordnung an.

 

Leihfrist

  1. Die Leihfrist beträgt bei Büchern 4 Wochen, für alle anderen Medien 2 Wochen.
  2. Die Leihfrist kann bei Büchern bis zu 2 mal verlängert werden, falls nicht bereits eine Vorbestellung vorliegt.
  3. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe wird gebührenpflichtig angemahnt.
  4. Die Ausleihe weiterer Medien wird von der Rückgabe angemahnter Medien, sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig gemacht.
 

Pflichten und Haftung der Benutzer

  1. Die Benutzer sind verpflichtet, Medien sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung und Verlust zu schützen.
  2. Der Verlust und die Beschädigung entliehener Medien sind unverzüglich anzuzeigen.
  3. Benutzer, die wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder Anordnungen des Personals verstoßen, können auf Zeit oder dauernd von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
 

Gebühren

Für die Ausleihe von Medien wird eine Jahresgebühr nach der Gebührenordnung erhoben. Alle weiteren Gebühren und Entgelte richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung.

Rückerstattungen im laufenden Jahr, z.B. bei Wegzug oder aus anderen Gründen finden nicht statt. Die Gebühr wird für 12 Monate entrichtet.

 

Schadenersatz

Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Mediothek nach pflichtgemäßem Ermessen.

 

Inkrafttreten

Diese Benuztungsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

   

        

Infobereiche